Seminarversicherung für das Yogawochenende:

Wir wurden in der Vergangenheit oft darauf angesprochen, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Seminarversicherung abzuschließen. Diese soll im Falle von Krankheit oder anderer wichtiger Hinderungsgründe an der Teilnahme die Stornogebühren für das Seminar, die Reisekosten und Unterkunft zu übernehmen.
Leider gibt es in Deutschland mittlerweile kein Versicherungsunternehmen mehr, das eine richtige Seminarversicherung anbietet. Allerdings kann man dafür jede Reiserücktrittsversicherung abschließen, die auf dem Versicherungsmarkt angeboten wird.
Am besten fragt man zunächst mal bei der eigenen Versicherung nach, evtl. hat man eine solche bereits. Dann sollte man auch darauf achten, ob die Versicherung eine Selbstbeteiligung hat oder nicht.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir hier nur eine Information zur Absicherung der Seminar-Stornokosten bieten. Wir raten zwar zu dem Abschluss einer Versicherung, wir sprechen aber keine Empfehlung gegeno oder für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen aus. Bei Fragen wendet euch bitte direkt an das entsprechende Versicherungsunternehmen.

Allgemeine Abschlussfrist:  
Die Seminarversicherung sollte immer am Buchungstag des Seminars abgeschlossen werden, spätestens aber 30 Tage vor planmäßigem Kursbeginn.
Bei einer Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Antritt des Yogawochenendes kann sie nur am Buchungstag, spätestens jedoch innerhalb der nächsten drei Werktage ab Buchung mit abgeschlossen werden.
Hier beispielhaft zwei Unternehmen, die eine Reisekostenrücktritts-/Seminarversicherung anbieten.

Die ERV-Versicherung bietet diese Versicherung mit und ohne Selbstbeteiligung an. Infos dazu gib es hier:

Link

Die Hanse Merkur Versicherung bietet diese Versicherung ausschließlich mit einer Selbstbeteiligung an. Hier fallen bei ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20% der erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25€ je versicherter Person an. Infos dazu gibt es hier:

Link